Strafverteidiger-Notruf Deggendorf

Der Notdienst wurde vom Deggendorfer Anwaltsverein in Zusammenarbeit mit den auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälten des Anwaltsvereins eingerichtet. Der Strafverteidiger-Notruf soll für den Bürger die Möglichkeit schaffen, auch bei Maßnahmen der Ermittlungsbehörden (z.B. Hausdurchsuchungen, Verhaftungen etc.) am Wochenende oder zu den Abend-/Nachtstunden qualifizierten Rechtsrat einholen zu können. Der Notruf dient damit der Wahrung des grundgesetzlich verankerten Rechtsstaatsprinzips.

Der Strafverteidiger-Notruf ist rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen zu erreichen. Der Dienst wird jeweils von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für die Dauer einer Woche übernommen. Die Rufnummer des Deggendorfer Strafverteidiger-Notrufs lautet:

Anwaltnotruf


Hinweis: Die Tätigkeit der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ist vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu honorieren.

STRAFVERTEIDIGER-NOTRUF 0151 - 42 633 114
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