NOTRUF

Der Notdienst wurde vom Deggendorfer Anwaltsverein in Zusammenarbeit mit den auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälten des Anwaltsvereins eingerichtet. Der Strafverteidiger-Notruf soll für den Bürger die Möglichkeit schaffen, auch bei Maßnahmen der Ermittlungsbehörden (z.B. Hausdurchsuchungen, Verhaftungen etc.) am Wochenende oder zu den Abend-/Nachtstunden qualifizierten Rechtsrat einholen zu können. Der Notruf dient damit der Wahrung des grundgesetzlich verankerten Rechtsstaatsprinzips.Der Strafverteidiger-Notruf ist rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen zu erreichen. Der Dienst wird jeweils von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für die Dauer einer Woche übernommen. Die Rufnummer des Deggendorfer Strafverteidiger-Notrufs lautet:

Für alle, die nur einmal
telefonieren
dürfen!


Der 24h-Anwalt-Notruf

STRAFVERTEIDIGER-NOTRUF
0151 - 42633114


Deggendorfer
Anwaltsverein

Hinweis: 
Die Tätigkeit der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ist vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu honorieren.